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"Niemand lebt für sich selber, niemand stirbt für sich allein."

Römer 14,7
RSSPrint

Nachfolgend können Sie die Gebührenordnung für den Südwestkirchhof Stahnsdorf als PDF-Datei einsehen bzw. downloaden. In der Gebührenordnung finden Sie alle relevanten Angaben zu den Kosten einer Bestattung auf dem Südwestkirchhof Stahnsdorf.

An dieser Stelle finden Sie Rechenbeispiele für die Gesamtgebühren, die für die einzelnen Bestattungsarten in der Regel zu entrichten sind.

Erdwahlgrabstätten (2,00 m x 4,00 m)

Belegung

1 Sarg, 2 Urnen

 

 

Grabberechtigungsgebühr

1260,00 €

 

 

Bestattungsgebühr

753,00 €

 

 

Kapellengebühr mit Feier

143,00 €

 

 

Merkschild

8,00 €

 

 

Gesamtgebührenaufkommen

2164,00 €

Erdwahlgrabstätten (1,50 m x 3,00 m)

Belegung

1 Sarg, 2 Urnen

 

 

Grabberechtigungsgebühr

1020,00 €

 

 

Bestattungsgebühr

753,00 €

 

 

Kapellengebühr mit Feier

143,00 €

 

 

Merkschild

8,00 €

 

 

Gesamtgebührenaufkommen

1924,00

Erdreihengrabstätten (1,20 m x 2,80 m)

Belegung

1 Sarg

 

 

Grabberechtigungsgebühr

520,00 €

 

 

Bestattungsgebühr

753,00 €

 

 

Kapellengebühr mit Feier

143,00 €

 

 

Merkschild

8,00 €

 

 

Gesamtgebührenaufkommen

1424,00 €

Kinderwahlgrabstätten für Kinder unter 2 Jahre

Belegung

1 Sarg

 

 

Grabberechtigungsgebühr

520,00 €

 

 

Bestattungsgebühr

285,00 €

 

 

Kapellengebühr mit Feier

143,00 €

 

 

Merkschild

8,00 €

 

 

Gesamtgebührenaufkommen

956,00 €

Kinderwahlgrabstätte für Kinder von 2 bis 12 Jahre

Belegung

1 Sarg

 

 

Grabberechtigungsgebühr

580,00 €

 

 

Bestattungsgebühr

285,00 €

 

 

Kapellengebühr mit Feier

143,00 €

 

 

Merkschild

8,00 €

 

 

Gesamtgebührenaufkommen

1016,00 €

Kinderreihengrabstätte für Kinder unter 2 Jahre

Belegung

1 Sarg

 

 

Grabberechtigungsgebühr

360,00 €

 

 

Bestattungsgebühr

285,00 €

 

 

Kapellengebühr mit Feier

143,00 €

 

 

Merkschild

8,00 €

 

 

Gesamtgebührenaufkommen

796,00 €

Kinderreihengrabstätte für Kinder von 2 bis 12 Jahre

Belegung

1 Sarg

 

 

Grabberechtigungsgebühr

400,00 €

 

 

Bestattungsgebühr

285,00 €

 

 

Kapellengebühr mit Feier

143,00 €

 

 

Merkschild

8,00 €

 

 

Gesamtgebührenaufkommen

836,00 €

Urnenwahlgrabstätten (2,00 m x 2,00 m)

Belegung

4 Urnen

 

 

Grabberechtigungsgebühr

1080,00 €

 

 

Bestattungsgebühr

162,00 €

 

 

Kapellengebühr mit Feier

143,00 €

 

 

Merkschild

8,00 €

 

 

Gesamtgebührenaufkommen

1393,00 €

Urnenwahlgrabstätten (1,50 m x 1,50 m)

Belegung

4 Urnen

 

 

Grabberechtigungsgebühr

760,00 €

 

 

Bestattungsgebühr

162,00 €

 

 

Kapellengebühr mit Feier

143,00 €

 

 

Merkschild

8,00 €

 

 

Gesamtgebührenaufkommen

1073,00 €

Urnenwahlgrabstätten/Bestattung unter Bäumen

Belegung

4 Urnen

 

 

Grabberechtigungsgebühr

800,00 €

 

 

Bestattungsgebühr

162,00 €

 

 

Kapellengebühr mit Feier

143,00 €

 

 

Merkschild

8,00 €

 

 

Gesamtgebührenaufkommen

1113,00 €

Urnenwahlgrabstätten (0,70 m x 0,70 m)

Belegung

2 Urne

 

 

Grabberechtigungsgebühr

600,00 €

 

 

Bestattungsgebühr

162,00 €

 

 

Kapellengebühr mit Feier

143,00 €

 

 

Merkschild

8,00 €

 

 

Gesamtgebührenaufkommen

913,00 €

Urnenreihengrabstätten (0,80 m x 0,80 m)

Belegung

1 Urne

 

 

Grabberechtigungsgebühr

420,00 €

 

 

Bestattungsgebühr

162,00 €

 

 

Kapellengebühr mit Feier

143,00 €

 

 

Merkschild

8,00 €

 

 

Gesamtgebührenaufkommen

733,00 €

Urnengemeinschaftsgrabstätten mit Namensnennung

Belegung

1 Urne

 

 

Grabberechtigungsgebühr

600,00 €

 

 

Bestattungsgebühr

162,00 €

 

 

Kapellengebühr mit Feier

143,00 €

 

 

Merkschild

8,00 €

 

 

Gesamtgebührenaufkommen

913,00 €

Während der Trauerfeier besteht für Sie auch die Möglichkeit, einen vom Friedhofsträger gestellten Organisten zu buchen. Dieser kann auch die von Ihnen ausgewählten Stücke zur Trauerfeier musikalisch begleiten.

Je nach Bestattungsverlauf können weitere Gebührentatbestände hinzutreten. Diese finden Sie in der aktuellen Gebührenordnung für den Südwestkirchhof Stahnsdorf.

Letzte Änderung am: 28.03.2024